AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen Pensionsverträge

Der/die Unterzeichnende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift folgende Punkte:

Für den Fall, dass mein Tier nicht binnen zwei Wochen nach dem vereinbarten Endtermin der Pensionsdauer abgeholt wird, übereigne ich es dem Tierheim und Tierhotel ARCHE. Für die dadurch entstehenden Kosten bzw. für die nicht gedeckten Pensionskosten und weitere Auslagen übernehme ich die volle Haftung.

Ich bestätige die Gültigkeit der abgegebenen Impfausweise und dass mein Tier frei von inneren und äusseren Parasiten ist.

Im Besonderen erkenne ich an, dass das Tierheim und Tierhotel ARCHE keine Haftung übernimmt für Schäden, die mein Tier während seinem Aufenthalt in der ARCHE erleiden könnte. Die Haftung des Tierheims und Tierhotel ARCHE wird ausschliesslich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Sollte ein medizinisches Problem, während des Aufenthaltes im Tierheim entstehen, wird das Tierheim primär den Eigentümer auf die angegebene Notfallnummer kontaktieren. Bei nichterreichen des Eigentümers, wird das Tierheim die nötigen Schritte, zum Wohle des Tieres, einleiten. Die Kosten für notfallmässige tierärztliche Hilfe werden mir zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die ARCHE übernimmt keine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände wie Leinen, Körbchen, Decken, Spielsachen, etc.

Dieser Pensionsvertrag ist verbindlich. Annullationen, welche 10 Tage vor Antritt der Pension oder später erfolgen, werden mit 20% der Pensionskosten verrechnet, mindestens CHF 30.–.

Bei frühzeitigem Abholen des Tieres gibt es keine Preisreduktion.

Allgemeine Vertragsbedingungen Tierplatzierung

Sie haben heute vom Tierheim und Tierhotel ARCHE das oben genannte Tier übernommen. Das Tierheim und Tierhotel ARCHE dankt Ihnen, dass Sie dem herrenlos gewordenen Tier ein Zuhause geben wollen und bittet Sie, die nachfolgenden Bestimmungen des Tierplatzierungsvertrags zu beachten:

Der/die Unterzeichnende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift folgende Punkte:

  1. Der unterzeichneten Person wurde heute vom Tierheim und Tierhotel ARCHE oben genanntes Tier anvertraut. Sie verpflichtet sich hiermit, das Tier einwandfrei zu halten, zu pflegen und ihm täglich den nötigen Auslauf zu gewähren.
  2. Besondere Hinweise des Tierheimes bezüglich Haltung und Pflege des Tieres sind zu beachten. Vertreter des Tierheims und Tierhotel ARCHE sind berechtigt, die Tierhaltung zu überprüfen. Sollten hierbei Missstände festgestellt werden, so ist deren Behebung innert angemessener Frist vorzunehmen. Sind die Mängel nach Fristablauf nicht behoben, kann das Tierheim das Tier entschädigungslos zurücknehmen. Die Vertreter des Tierheims und Tierhotel ARCHE können im Bedarfsfall die zuständigen Behörden informieren oder beiziehen.
  3. Sollte das Tier innert einem Jahr entlaufen oder eingehen, muss das Tierheim umgehend orientiert werden. Ein Domizilwechsel im ersten Jahr nach der Übernahme des Tieres ist dem Tierheim ebenfalls zu melden.
  4. Das Tierheim übernimmt keine Gewährleistung für das anvertraute Tier; jegliche Gewähr – auch für versteckte Mängel – wird ausdrücklich wegbedungen. Die unterzeichnete Person hat die Möglichkeit, in begründeten Fällen das ihr anvertraute Tier innert 14 Tagen ab Vertragsdatum dem Tierheim zurückzugeben. In diesem Falle kann sie die Hälfte der Unkostenbeteiligung zurückverlangen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  5. Das Tier muss artgerecht ernährt, beschäftigt und gepflegt werden. Täglicher Familienanschluss und Freigang (Wohnungskatzen ausgeschlossen) muss garantiert sein. Wohnungskatzen sollte nach Möglichkeit eine/n gesicherte/n Terrasse/Balkon zur Verfügung stehen. Besondere Hinweise des Tierheimes bezüglich Haltung und Pflege sind zu beachten. Das Tier ist regelmässig zu impfen und wenn nötig muss ihm die tierärztliche Hilfe gewährt werden.
  6. Bei allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Chur als Gerichtsstand.

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